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Hallo zusammen,
vielleicht ein Tipp für alle "Steuerfans" unter den Aktionären und solche, die es werden wollen.
Beim EuGH ist unter dem Az. C-513/04 ein Verfahren anhängig, indem es darum geht, ob die ausländische einbehaltene Quellensteuer aus EU-Ländern auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden kann - wie z.B. die Zinsabschlagssteuer oder die Kapitalertragsteuer - und nicht nur begrenzt, wie derzeit bei der Anrechnung nach § 34c EStG.
Grüße
Klaus
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