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Erfahrener Valueist
Hallo SU13,
wenn Du auf Aktiengewinne den Spitzensteuersatz zahlen mußt, kommst Du mit 15% nicht hin, wahrscheinlich aber mit ca. 19%. Auf diese Zahl komme ich folgendermaßen:
Spitzensteuersatz ab 2005 42%, durch Halbeinkünfteverfahren
macht das 21%, hinzu kommt der Soli von 5,5%, dann sind wir bei 22,15%. Wenn Du Deine Aktien im Durchschnitt 5 Jahre hältst und 10% Gewinn pro Jahr machst, sinkt der Steuersatz weiter ab. Beispiel:
Du investierst 1000 EUR und machst 10% Vorsteuerrendite pro Jahr. Dann hast Du nach 5 Jahren 1610,51 EUR, also 610,51 EUR Gewinn, den Du versteuern mußt. Nach Steuern bleiben dann 1475,28 EUR, was einer jährlichen Rendite von 8,08%
entspricht. Also wird der jährlich erzielte Gewinn mit etwa 19,12% besteuert (=10%-8,08%/10%).
Wenn ich meinen eigenen Geldbeutel mal außer Acht lasse, bin ich der Meinung, daß es richtig ist, die Spekulationsfrist abzuschaffen. Das ständige Gerede von der Aktienkultur, die dadurch beschädigt wird, ist doch nicht stichhaltig. Die Leute kaufen Aktien dann, wenn sie eine attraktive Rendite
abwerfen, genauso wie sie andere Anlageobjektive (Immobilien, Anleihen, etc.) kaufen, wenn die Rendite stimmt. Warum sollten Veräußerungsgewinne mit Aktien
also steuerlich bevorzugt werden? Das führt nur zu einer suboptimalen Allokation von Kapital, wie es immer der Fall ist, wenn der Staat irgendwelche steuerlichen Anreize bietet (deutlichstes Beispiel sind leerstehende Immobilien
in Ostdeutschland). Der Bürger sollte allein nach der Vorsteuerrendite entscheiden, welches Investment am attraktivsten ist. Das Argument mit der Doppelbesteuerung kann ich nicht nachvollziehen, denn Doppelbesteuerung tritt
in unserer Wirtschaft ständig auf: Wenn ein Unternehmen Gewinn macht, ihn versteuert und ihn anschließend reinvestiert, so muß es die zusätzlichen Gewinne, die aus dem reinvestierten Geld resultieren, versteuern. Ähnlich ist
es mit der Mehrwertsteuer. Auch hier wird Geld, das bereits als Einkommen versteuert wurde, nochmals besteuert. Es wäre auch nur konsequent, wenn Aktienfonds ihren Investoren am Ende des Jahres eine Mitteilung schicken müßten, wieviel steuerpflichtigen Gewinn sie im jeweiligen Jahr erwirtschaftet haben, den dann der Investor in seiner EK-Steuererklärung versteuern muß.
Derselbe Maßstab sollte auch für Unternehmen gelten, die Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen erzielen.
Wenn aber der Gesetzgeber GmbHs als Investmentvehikel bevorzugt, dann ist es natürlich nur legitim, diese Option als Steuerpflichtiger auch zu nutzen.
Ich habe mir ein paar Gedanken gemacht, die man vor einer GmbH Gründung erwägen sollte:
a) Es fallen Gründungskosten an (Notar, Handesregister).
b) Ich kenne keinen Discountbroker, der GmbHs als Kunden akzeptiert. Warum das so ist, weiß ich auch nicht, gut möglich, daß sich das inden nächsten Monaten ändern wird. Derzeit müßte man aber wohl noch mit klassischen Banken vorlieb nehmen.
c) Aktiengewinne, die Du privat aus der GmbH entnimmst, mußt Du voll versteuern. Hier gilt dann auch kein Halbeinkünfteverfahren.
d) Wenn dieses Schlupfloch hinreichend viele Leute nutzen, wird es nicht lange dauern, bis der Gesetzgeber es stopft. Es wurde ja schon häufig diskutiert, die Steuerfreiheit von Beteiligungsverkäufen aufzuheben und durch eine (abgesenkte) Körperschaftssteuer zu ersetzen. Außerdem ist bereits
definitiv eine Mindeststeuer geplant, die Körperschaften zahlen müssen, wenn sie Gewinn machen. Wenn das - sagen wir - 15% des Gewinns plus Gewerbesteuer sind, dann ist das Modell schon nicht mehr lohnend. Wenn Du dann die GmbH Gründung bereust und das Geld wieder entnehmen möchst, mußst Du den Wertzuwachs Deiner GmbH privat versteuern ohne Halbeinkünfteverfahren.
e) Wenn Du Dein Aktiendepot auf die GmbH überträgst, gilt das als Verkauf und Du mußt Steuern zahlen. Man müßte das ganze also langsam machen. Immer wenn man ohnehin verkaufen möchte, bringt man das freiwerdende Geld in die GmbH ein und tätigt Neuinvestments nur aus der GmbH heraus.
Es wird also darauf ankommen, wie lange der Gesetzgeber das Schlupfloch offen läßt. Ich bezweifle, daß es sich bei 2 oder 3 Jahren rentieren würde, eine GmbH zu gründen. Bei 5-10 Jahren wahrscheinlich schon.
Viele Grüße
Andreas
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Erfahrener Valueist
Hallo
Spitzensteuersatz ab 2005 42%, durch Halbeinkünfteverfahren macht das 21%, hinzu kommt der Soli von 5,5%, dann sind wir bei 22,15%
Wie kommt ihr da rauf das ,das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommt. So wie ich Herrn Eichel verstanden habe soll einfach das eine Jahr im §23 gestrichen werden.
Grüße
Johannes
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Erfahrener Valueist
[QUOTE]Wie kommt ihr da rauf das ,das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommt. So wie ich Herrn Eichel verstanden habe soll einfach das eine Jahr im §23 gestrichen werden.[QUOTE]
So habe ich das auch verstanden. Und da bisher das Halbeinkünfteverfahren galt, wird es daher wohl auch künftig gelten. Es sei denn, er streicht auch diesen Paragraphen.
Andreas
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Erfahrener Valueist
Hier mall ein kleiner Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage1....men.pdf
Erweiterung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne für Wertpapiere und nicht selbstgenutzte Grundstücke mit Verifikation durch Kontrollmitteilungen (§ 23 EstG)
Die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von 10 Jahren bei nicht selbstgenutzten Grundstücken sollen künftig entfallen. Veräußerungsgewinne aus derartigen Geschäften werden demnach generell – mit einer Übergangsregelung - steuerpflichtig. Um die Besteuerung sicherzustellen, soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden. Damit soll auch der aktuellen Entscheidung der BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften Rechnung getragen werden.
Verifikation der Kapitalerträge für die Besteuerung durch Kontrollmitteilungen
Die derzeitige Praxis stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgeschäften nicht hinreichend sicher. Es sind geeignete Maßnahmen vorgesehen, die diesen bereits durch den Bundesrechnungshof und das Bundesverfassungsgericht kritisierten Zustand beseitigen sollen
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Erfahrener Valueist
Da stehen noch mehr gemeinheitren wie z.B. das degressive Gebäudeabschreibung abgeschafft wenden soll
Unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
Stehen die Gesetze § 20, §22 und §23 die von Interesse sind.
@ Andreas
Wie so Brauchst Du einen Discountbroker?
Grüße
Johannes
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