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Thema: ausländische Quellensteuer

  1. #1
    Valueist dak429
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    Hallo zusammen,

    für ausländische Dividen wird in der Regel eine Quellensteuer abgeführt. Allerdings gibt es wohl oft zwei Sätze einen normalen und einen ermässigten.
    Mir wurde z.B. eine zeitlang 30% US Quellensteuer abgeführt, bis ich mich der Direct Bank gegenüber neu ausgewiesen habe, was die Post übernimmt. Danach waren wieder 15% fällig.

    Auf niederländische Dividenden wird aber z.B immer 25% anstatt dem ermässigten Satz von 15% abgeführt, für die Schweizer gar 35%. Wie im aktuellen Capital zu lesen beträgt der ermässigte Steuersatz fast immer 15%, weiss jemand wie man diesen ermässigten Satz beantragen kann?
    dak429

  2. #2
    Erfahrener Valueist andreasl33
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    Hallo dak,

    zwischen Deutschland und den USA besteht seit Finanzminister Stoltenbergs Zeiten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Du must ein W-8BEN-Formular ausfüllen (erhältlich unter www.irs.gov) und an Deinen Broker schicken, dann mußt Du nur noch 15% abführen. Aber selbst die kannst Du Dir über die EK-Steuererklärung wiederholen. Merkwürdig, daß Dich Dein Broker darauf nicht hingewiesen hat.

    Viele Grüße

    Andreas

  3. #3
    Erfahrener Valueist Ben
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    Die Netbank AG behält bei mir und meinen Bekannten auch ohne speziellen Antrag und von Anfang an nur den ermäßigten Steuersatz ein.

  4. #4
    Valueist dak429
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    Hallo Andreas,

    bei den amerikanischen Dividenden ist alles ok. d.h. es sind 15% Quellensteuer, aber vielleicht weiss jemand ob es bei den Niederländern und Schweizern auch möglich ist, laut Capital gibt es dort auch diesen ermässigten Satz von 15% anstatt 25%/35%.
    dak429

  5. #5
    Erfahrener Valueist JuliaPapa
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    Hallo, zusammen,

    das mit dem Wiederholen der ausländischen Quellensteuer ist schwierig.

    Ich liege mit meinen Dividendeneinkünften deutlich unter der Grenze von 3.000 € für Verheiratete. Aber natürilch hatte ich für meine Ausländer die üblichen 15 % QueSt. bezahlt.

    Also habe ich diese ausländischen Einkünfte angegeben und wollte die Quellensteuer wiederhaben (da Kapitaleinkünfte bis 3.000 € steuerfrei).

    Ich habe sie nicht bekommen. Begründung des Finanzamtes: Da ich keine EK-Steuern auf meine Dividenden gezahlt habe, kann ich auch nichts zurückbekommen. Für mich völliger Blödsinn (habe ja Steuern gezahlt). Aber da es nur um 20 Mark oder so ging, habe ich das letztlich auf sich beruhen lassen.

    Hat hier jemand anderes erlebt?

    Übrigens wurden auch bei mir für Nestlé 35 % abgezogen. Ich vermute, daß es zwischen der Schweiz und Deutschland kein DBA gibt. Für meine Amerikaner wurden nur 15 % abgezogen. Allerdings hatte ich auch damals dieses Formular W-8 (?) ausgefüllt.

    Gruß,
    JuliaPapa
    "Beware the investment activity that produces applause; the great moves are usually greeted by yawns" -- Warren Buffett

  6. #6
    Erfahrener Valueist filippina
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    Hallo zusammen,

    am besten ist es, wenn man gleich zu Anfang vor dem Kauf von US-Aktien das Formular W-8 ausfüllt. So habe ich es jedenfalls in der Schweiz gemacht. Das hat mir mein Broker auch gleich empfohlen. Zwar tritt bei mir Schweizer Steuerrecht ein, aber ähnliches gilt für Deutschland auch:


    Aus http://www.internationaltax.de/aktuelles8.htm:

    ------
    In Frankreich und in Kanada wird das Besteuerungsrecht meist nicht wahrgenommen.

    b) Dadurch dass von den Dividenden in Großbritannien, Irland, Frankreich und Kanada keine Quellensteuer einbehalten wird, entsteht ein Steuerstundungseffekt.

    c) Für die USA wird meist durch einen rechtzeitigen Antrag durch die depotführende Bank ein überhöhter Steuerabzug vermieden.
    ----------

    für die Schweiz:

    Schweiz:

    Dividendensteuer - 35

    Erstattungsanspruch - 20

    Anrechenbar - 15

    Die Länder mit einem Doppelbesteurungsabkommen sind aufgeführt unter:

    5) Überblick über ausgewählte Quellensteuersätze

    Der Rest steht unter dem oben erwähnten Link.

    Und hier könnt Ihr in Deutschland gültige Vordrucke für Erstattungsanträge herunterladen. Es gibt auch einen Antrag zur Freistellung von der schweizerischen Abzugsteuer auf Kapitalerträge. Einfach nach unten scrollen.

    http://www.bff-online.de/Steuer_Vord...pSt/index.html

    Wo es möglich ist, sollte man am besten von Anfang an durch einen Antrag vermeiden, dass überhaupt Steuern abgezogen werden. Das Zurückholen ist ja immer mit Arbeit verbunden. Und das Schlimmste ist, dass sich eigentlich keiner auskennt - weder bei Behörden noch bei Banken.

    Ich bin wirtschaftlich über drei Länder verbunden und kann ein Lied davon singen.

    Grüße
    flippi

  7. #7
    Neuer Benutzer klaus
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    Hallo JuliaPapa,
    die Quellensteuer hält ein ausländische Staat ein.
    Die Höhe ist unterschiedlich. Einige Länder halten keine ein, andere niedrigere Sätze.
    Das deutsche Finanzamt hat darauf keinen Einfluß.

    Da Deutschland in der Regel das Besteuerungsrecht für die Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, kann die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die ausländischen Einkünfte mit einer deutschen Steuer belastet werden, es also zu einer doppelten Besteuerung (in Deutschland und im Ausland) kommt.
    Ist der Sparerfreibetrag höher als die Einnahmen oder sind die Werbungskosten bei den ausländischen Einnahmen höher als die ausländischen Einnahmen, entfällt keine deutsche Einkommensteuer auf die ausländischen Einkünfte, so daß es zu keiner doppelten Besteuerung kommt, die durch die Anrechnung der Quellensteuer beseitigt werden soll.

    Alles etwas kompliziert, aber die meisten Staaten wollen nicht auf ihr Besteuerungsrecht verzichten (siehe auch die aktuelle Diskussion über die EG-Zinssteuer).

    Geld stinkt nicht.

    Gruß
    Klaus

  8. #8
    Valueist Zecke
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    Ich möchte hierzu noch anfügen:
    Bei britischen Aktien fällt keine Quellensteuer an.
    Wer niederländische Aktien hat, entgeht der Quellensteuer, indem er sich die Dividende als Stockdividende ausbezahlen läßt, also für den Dividendenbetrag neue Aktien bezieht.
    Eure Depotbank schreibt Euch an, wie ihr Eure Dividende haben wollt. Ausbezahlt oder als Stockdividende.

  9. #9
    Valueist Zecke
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    Hier noch ein guter Link zu dem Thema:
    Link: Auslandserträge und Quellensteuer

  10. #10
    Neuer Benutzer klaus
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    Muelheim an der Ruhr
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    @filippina

    die Schweizer haben es gut, hier - je nach Bank - gibt es Schwierigkeiten.
    Bei meiner Direktbank habe ich Schwierigkeiten mit der Erstattung des über 15 % hinaus gehenden Anteils der Quellensteuer.
    Dabei werde ich auf ein Verfahren über das Bundesamt für Finanzen verwiesen, um mir die 12 % aus Italien erstatten zu lassen - und gleichzeitig darauf hingewiesen, daß dies daaauuuuern kann.
    So kann man auch Steuern von Ausländern abkassieren, DBA hin oder DBA her. Für ein paar Euro lohnt der ganze Aufwand nicht.

    Klaus

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